Rechte eines Hundes
Ein Hund läuft heute in unserer Gesellschaft Gefahr, nur noch an den
menschlichen Ansprüchen gemessen zu werden. Diese Rechte sollen einen Beitrag
dazu leisten, den Hund als Tier zu sehen, wertzuschätzen und zu lieben.
§ 1).
DER HUND HAT DAS RECHT
AUF EINEN SACHKUNDIGEN RUDELFÜHRER
Ein sachkundiger Besitzer informiert sich über Verhalten, Kommunikation, Erziehung und Zusammenleben mit seinem Hund. Zur Sachkunde gehört auch ein Basiswissen über Gesunderhaltung und Pflege sowie über die Konsequenzen der Haltung von Rüde oder Hündin. Vor Anschaffung eines Hundes ist es unbedingt erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und insbesondere Ansprüche der jeweiligen Rasse umfassend zu informieren, damit geistiger und körperlicher Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird.
§ 2).
DER HUND HAT DAS RECHT AUF DAUERHAFTEN
SOZIALEN KONTAKT ZU MENSCHEN UND HUNDEN
UND MIT IHNEN SPIELEN ZU DÜRFEN
Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus. Daher ist eine Zwingerhaltung unangebracht. Anzustreben ist die Haltung von wenigstens zwei Hunden; sollte dieses nicht möglich sein, ist zu gewährleisten, dass der Hund regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden hat, wie z.B. Welpenspielstunden, Hundetreffs. Im Spiel mit anderen Hunden erwirbt der Hund soziale Kompetenz. Er lernt die Umgangsformen seiner Art kennen. Auch das Spielen mit dem Menschen ist wichtig für den Hund. Häufig testen Hunde im Spiel ihre Grenzen aus und versuchen, diese zu überschreiten. Daher muss der Mensch Form, Anfang und Ende des Spieles bestimmen und es jederzeit kontrollieren können. Spielen mit Hunden heißt nicht einen Ball zu werfen und den Hund hinterherlaufen zu lassen. Spiel lebt von Abwechselung im Verhalten und nicht von Equipment. Spielen mit Hunden bedeutet, miteinander zu rangeln, zu rennen, sich anzuschauen, sich zu verstecken, sich gegenseitig zu berühren und Spaß dabei zu haben.
§ 3).
DER HUND HAT DAS RECHT
AUF VERLÄSSLICHKEIT IN DEN SOZIALEN BEZIEHUNGEN
Der Hund
ist keine Ware und kein Wegwerfartikel. Für ihn ist es wichtig, lebenslang in
einem stabilen sozialen Gefüge zu verbringen. Grundsätzlich ist es daher nicht
zu tolerieren, dass der Hund aus diesem Gefüge beliebig herausgerissen wird.
Der Hund braucht eine klare Position innerhalb der Familie. Diese Position wird
zugewiesen durch das Setzen von Grenzen, innerhalb derer er sich frei und sicher
bewegen kann. Die Reaktionen aller Familienmitglieder auf Grenzüberschreitungen
müssen immer unmittelbar und angemessen erfolgen.
§ 4).
DER HUND HAT DAS RECHT AUF
ARTSPEZIFISCHE KOMMUNIKATION
Hunde
kommunizieren ausschließlich nicht-sprachlich. Sie setzen ihren Körper ein, um
sich einander oder auch den Menschen mitzuteilen. Das Erkennen und Deuten der
Körpersprache des Hundes und das Einbringen des eigenen Körpers in das soziale
Zusammenleben, dienen der Kommunikation mit dem Hund. Dazu gehört das Anfassen
und Streicheln, aber auch die Begrenzung des Hundes. Neben den
körpersprachlichen Signalen sind das Bellen und das Knurren artspezifische
Lautäußerungen, die der Kommunikation dienen.
Bellen und Knurren kann zum einen Ausdruck von Lebensfreude und Aufregung sein,
können aber auch Warnsignale zur Verteidigung des Territoriums, der
Gruppenmitglieder oder seiner selbst sein.
Zum Menschen gehört es, vorausschauend zu handeln, also auch einzukalkulieren,
dass manche Menschen in falscher Weise auf Droh- und Warnsignale des Hundes
reagieren.
§ 5).
DER HUND HAT DAS RECHT
AUF KÖRPERLICHE AUSLASTUNG & FREIE BEWEGUNG
Die meisten Hunde sind aufgrund ihrer Anatomie in der Lage, täglich mehrere Stunden zu laufen. Daher ist es unbedingt erforderlich, seinen Hund auch körperlich zu fordern. Der Hund sollte überwiegend frei, d. h. unangeleint laufen dürfen. Nur so kann er weitgehend ungestört die überaus wichtigen Sozialkontakte zu seinen Artgenossen aufnehmen. Außerdem ermöglicht ihm der Freilauf die Erkundung der Umwelt. Damit es immer wieder etwas Neues für den Hund zu erforschen gibt sollten die Spaziergänge oft in unterschiedlichen Gebieten stattfinden.
§ 6).
DER HUND HAT DAS RECHT AUF EIN LEBEN IN
WÜRDE UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT
Alle
Arten von Quälereien und Misshandlungen sind ohne Ausnahme unzulässig.
Hunden dürfen unter keinen Umständen körperliche Defekte angezüchtet werden. Ein
körperlicher oder genetischer Defekt kann darin bestehen, dass Hunde nur noch
eingeschränkt in der Lage sind zu kommunizieren. Vom Kauf solcher Hunde sollte
abgesehen werden!
Hunde haben ein Recht auf tiermedizinische Hilfe bei Krankheit und Schmerzen. In
aussichtslosen Situationen ist hiervon auch das Recht umfasst, vor weiteren
Leiden bewahrt zu bleiben. Der Besitzer hat in diesem Fall dafür Sorge zu
tragen, dass der Hund in Würde sterben darf.
§ 7).
DER HUND HAT DAS RECHT AUF AUFGABEN, DIE SEINEM WESEN ENTSPRECHEN
Bei
Gebrauchshunden wie Jagd-, Hüte-, Wach- oder Schlittenhunden muss der Besitzer
eine weitgehend anlagegerechte Beschäftigung seines Hundes sicherstellen oder
zumindest entsprechende Ersatzbeschäftigungen für seinen Hund organisieren. Ist
dies nicht möglich, muss von der Anschaffung eines solcherart spezialisierten
Hundes abgesehen werden.
Die wesensgerechte Beschäftigung darf nicht dazu führen, dass andere Individuen
in konkrete Gefahr geraten.
§ 8).
DER HUND HAT DAS RECHT, DURCH
EIGENE ERFAHRUNGEN ZU LERNEN
Nichts kann die eigenen Erfahrungen ersetzen, die insbesondere ein junger Hund machen kann. Der Besitzer muss daher bereits seinen Welpen frühzeitig mit möglichst vielen Umweltkonstellationen vertraut machen. Es gilt, den Hund in seinem Lern- und Reifungsprozess zu unterstützen und zu leiten. Ziel muss es sein, dass der Hund seine Grenzen kennt, zwischen Spiel und Ernst klar unterscheiden und aggressives Verhalten kontrollieren kann, um sich in einer Vielzahl von Situationen angemessen zu verhalten und in seiner Umwelt sicher und souverän zu bewegen.
§ 9).
DER HUND HAT DAS RECHT, SICH SCHMUTZIG ZU MACHEN, ZU STINKEN UND FLÖHE ZU
BEKOMMEN
Aufgrund der wölfischen Abstammung sind bestimmte Verhaltensweisen und Bedürfnisse vorhanden:
sich in Aas/Gülle zu wälzen
in Schlammlöcher zu springen
Löcher zu buddeln
Mäuse auszugraben usw.
Derartiges Verhalten hat für den Hund einen hohen Stellenwert. Der Besitzer muss es tolerieren. Diese Forderung entbindet den Besitzer aber nicht von seiner Verantwortung, für die Gesunderhaltung seines Hundes zu sorgen, wie z.B. Impfungen, Wurmkuren, Zeckenbehandlungen.
§ 10).
DER HUND HAT EIN RECHT AUF ART- UND
BEDARFSGERECHTE ABWECHSLUNGSREICHE ERNÄHRUNG
Hunde haben ein großes Ernährungsspektrum, dazu gehören unter anderem Aas, Essensreste, Knochen oder Schlachtabfällen. Eine ausschließliche Ernährung durch Hundefutter senkt die Lebensqualität eines Hundes. Es gibt genügend Möglichkeiten seinen Hund artgerecht zu ernähren. Pflicht des Menschen ist es, die jeweiligen Bedürfnisse des Hundes zu befriedigen.